Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung von Illustrationen (nachfolgend: ‘das Werk’) zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.

2. Die vom Illustrator durchgeführten Aufträge werden nur zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen abgewickelt; der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit dem Illustrator an.

3. Es gilt nur das als vereinbart, was in den Auftragsbestätigungen enthalten ist und zuvor bei der Auftragserteilung besprochen wurde. Mehrkosten durch Erweiterungen des ursprünglichen Auftrages werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material- und Laborkosten, Reisekosten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Auf die vom Illustrator in Rechnung gestellten Honorare und sonstigen Entgelte ist die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Künstlersozialversicherungs- Abgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht im Honorar enthalten.

4. Der Illustrator ist der alleinige Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Werk. Dem Auftraggeber werden urheberrechtliche Nutzungsrechte ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Illustrators dürfen diese Nutzungsrechte weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen werden. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an dem überreichten Werk. Die sich aus dem Vertrag ergebende Nutzung ist durch das Honorar abgedeckt. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu entgelten. Währungsschwankungen trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber wird nach Veröffentlichung Belegstücke zur Verfügung stellen.

5. Alle nach diesem Vertrag an den Auftraggeber zu übertragenden Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Illustrator. Erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Honorare darf der Auftraggeber die Nutzungsrechte ohne Zustimmung des Illustrators selbst im vertraglichen Umfang nutzen bzw. an den in dem Vertrag bezeichneten Dritten übertragen. Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Illustrator und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare und sonstigen Entgelte an den Illustrator abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Illustrator abgetretenen Forderungen von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Illustrators einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Illustrator auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Illustrator bestrittener bzw. nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Illustrator zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen.

6. Der Illustrator hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes als Urheber benannt zu werden.

7. Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentlicher Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Bildträger etc. bedarf, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten Nutzung gedeckt ist, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Illustrators. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Werk zu scannen und/oder digital, auch in Teilen, zu speichern, zu bearbeiten, umzugestalten, zu vervielfältigen, zur Herstellung neuer digitaler Bilder zu verwenden bzw. auf andere Medienund Bildträger zu übertragen.

8. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar des zweifachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig.

9. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und die Beschädigung geht auf den Auftraggeber über, sobald das zu liefernde Material an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn der Illustrator selbst den Transport ausführt. Der Transport wird von dem Illustrator nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert.

10. Sämtliche Eigentumsrechte am Original des Werkes verbleiben beim Illustrator.

11. Der Auftraggeber hat auf seine Gefahr und Kosten die ihm überreichten Originale des Werkes unverzüglich nach ihrer Verwendung an den Illustrator zurückzusenden. Werden die Originale trotz einer schriftlichen Mahnung nicht zurückgesendet oder gehen sie unter, ohne daß der Illustrator dies zu vertreten hat, so ist er berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen. Diese beträgt für jedes Original das Zweifache des vereinbarten Honorares, mindestens aber € 1.000,–.

12. Mängelrügen müssen umgehend nach Erhalt des Materials schriftlich erfolgen. Nach Ablauf einer Frist von drei Werktagen gilt das Werk in bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Mögliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Illustrator verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung der erstellten Werke.

13. Schadenersatzansprüche gegen den Illustrator sind nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln möglich, allerdings der Höhe nach begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Für Fremdkosten haftet der Illustrator nicht. Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Geht das Werk beim Illustrator unter, ohne daß er dies zu vertreten hat, so berührt dies seinen Honoraranspruch nicht.

14. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, kann er ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen, ohne daß es eines Schadensnachweises bedarf. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne daß dies der Illustrator zu vertreten hat, so steht ihm das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Illustrator mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht vom Illustrator zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Fehlern im Labor, etc., erhöht sich das Honorar im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Falle nach Aufwand.

15. Beiden Vertragsparteien bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, ein höherer bzw. ein geringerer oder gar kein Schaden sei entstanden. Mit der Bezahlung eines Schadenersatzanspruches oder durch die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren erwirbt der Auftraggeber keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem Werk.

16. Bei Nichtnennung des Illustrators als Urheber kann ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar berechnet werden.

17. Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Illustrators. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. Für den Fall, daß der Illustrator keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Illustrators vereinbart.